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Modellinformationen und Probefahrt

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1 Der Kauf und die Zulassung von neuen vollelektrischen Fahrzeugen und Plug-In-Hybrid Fahrzeugen wird im Rahmen des Umweltbonus gefördert. Die Förderung leisten Automobilhersteller und Bund grundsätzlich zur Hälfte für Neufahrzeuge, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen. Im Rahmen der "Innovationsprämie" wird der Bundesanteil am Umweltbonus für förderfähige Fahrzeuge befristet verdoppelt. Die Bundesregierung hat beschlossen, die ursprüngliche Frist für den Auslauf der "Innovationsprämie" aufzuheben und die "Innovationsprämie" nun bis zum 31.12.2025 zu verlängern. Der Anteil des Herstellers am Umweltbonus wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Unter gewissen Voraussetzungen gilt der Umweltbonus auch für vollelektrische und Plug-in-Hybrid Leasing- und Gebrauchtfahrzeuge. Eine Förderung ist nur verfügbar für förderfähige Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen werden. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme der "Innovationsprämie" bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Website der BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html) abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Der Umweltbonus endet mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025.